Gütertrennung
Nicht Tisch und Bett, aber Hab und Gut werden bei der Gütertrennung
besplittet. Bei diesem Güterstand herrscht eine regide Trennung.
Bei der Gütertrennung besagt schon das Wort, worum es geht - die vollständige
Trennung der Güter bzw. des Vermögens.
Hier behält jeder Ehegatte sein Vermögen. Er kann sein Vermögen allein
verwalten und frei darüber verfügen.
Dies gilt sowohl für das eingebrachte Gut als auch für Güter,
die während der Ehe erwoben werden.
Ebenso haften die Ehepartner lediglich für die eigenen Schulden.
Die Gütertrennung kann nur über einen notariell beglaubigten
Ehevertrag abgeschlossen werden.
Weitere und ausführliche Informationen über die einzelnen
Güterstände können Sie in unserem Magazin "Recht"
nachlesen.
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