Das deutsche Güterrecht
Die Eheschliessung ist nicht einfach nur das "Ja-Wort"
für das restliche Leben und das wars dann. Eine Entscheidung
dreht sich um das eingebrachte Vermögen.
Das Brautpaar muss sich (möglichst schon vor der Eheschliessung)
um den Umgang mit den jeweils in die Ehe eingebrachten Vermögen
kümmern. Die Handhabe der "Güter" wird in Deutschland
über das Güterrecht geregelt.
Was ist das "Güterrecht", was der "Güterstand"?
Das Güterrecht befasst sich
mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern.
Der Güterstand bezeichnet die
Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander.
Er wird durch die Eheschliessung begründet und durch Scheidung bzw.
Tod eines Ehegatten aufgelöst.
Mögliche Arten beim Güterstand
In Deutschland kennt man drei Güterstände...
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
Gesetzliche und ehevertraglich festgelegte Güterstände
Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Dieser tritt
automstisch ein, wenn per Ehevertrag keine andere Form gewählt
wurde.
Jedoch müssen die Ehepartner diesen Güterstand nicht automatisch
annehmen. Sie können den Umgang mit ihrem vorhandenen und zukünftigen
Vermögen auch genau regeln. Diese Regelungen werden Bestandteil
eines Ehevertrags.
Ehevertraglich vereinbart werden kann...
- die Gütergemeinschaft
- die Gütertrennung
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