Tipps zu Geld, Steuer und Vorsorge
in der Ehe
Im Alter kein Katzenfutter essen, dem Staat oder der Ex kein Geld
schenken? Wir geben einige Tipps für kluge Ehepaare...
Tipp zur steuerlichen Veranlagung
Haben Sie sich für die Zusammen- veranlagung entschieden, müssen Sie
(soweit vorhanden) auch die Einkünfte des Ehepartners angeben.
Damit es zwischen Ihren und den Einkünften Ihres Ehepartners keine
Überschneidungen gibt, sollten Sie zunächst alle Einkünfte eines Ehe-
partners und danach alle Einkünfte des anderen Ehepartners eintragen.
Steuern ~ Vorteil der besonderen Veranlagung
Vorteile bringt die “besondere Veranlagung” nur solchen Ehepartnern,
die vor der Eheschliessung verwitwet oder alleinstehend mit mindestens
einem Kind waren.
So kann sich beispielsweise der verwitwete Partner noch im Kalenderjahr
nach dem Todesjahr des früheren Ehepartners über die oft günstigere
Splittingtabelle versteuern lassen.
Alleinerziehende haben steuerliche Vorteile unter anderem über den
sogenannten "Entlastungsbetrag".
Tipp - Geldanlagen
Statt eine Ausbildungs- und Rentenversicherung für den Nachwuchs
abzuschliessen, das Geld lieber flexibel und nur kurz- oder mittelfristig
anlegen (etwa in Sparpläne, Bundesschatzbriefe oder festverzinsliche
Wertpapiere). So kann man auf die besten aktuellen Zinskonditionen
reagieren und geht kein Risiko ein.
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