Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist das genaue Gegenteil der Gütertrennung.
Hier wird aus vormals getrenntem Gut gemeinsames Eigentum.
In der Gütergemeinschaft
wird das in die Ehe eingebrachte und das während der Ehe erworbene
Vermögen gemeinsames Vermögen der Ehepartner.
Dies wird als Gesamtgut bezeichnet.
Die Partner können jedoch auch sogenanntes "Sondergut"
haben.
Hiermit werden Gegenstände bezeichnet, die nicht durch Rechtsgeschäfte
übertragen werden können. Dies können unpfändbare Forderungen,
o.ä. sein.
Daneben gibt es noch das "Vorbehaltsgut".
Dies sind Vermögensgegenstände, die einem Partner als Alleineigentum
vorbehalten sein können.
Diese Güter werden im Ehevertrag genaustens aufgeführt und
entsprechende Regelungen getroffen.
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