Möglichkeiten zum Steuern
sparen für die Ehepartner
Liebe, Glück, ein Leben zu Zweit und Steuern sparen. Mit der
Eheschliessung können die Ehepartner mit einer neuen Steuerklasse
erheblich sparen...
Neben vielen Dokumenten muss nach der Hochzeit auch die Lohnsteuerkarte
geändert werden.
Schliesslich haben sich neben dem Nachnamen auch der Familienstand
geändert. Diese Änderungen an der Lohnsteuerkarte werden
bei vielen verschiedenen Gelegenheiten erforderlich.
Neben der Namensänderung bei der Heirat ist dies z.B. auch der
Austritt aus Ihrer Glaubensgemeinschaft, die Eintragung von Kindern
und der Wechsel der Steuerklasse.
Steuerklasse wechseln
Wechsel der Steuerklasse
Bei einer Eheschliessung ändert sich fast grundsätzlich die Steuerklasse.
Dies ist immer auch ein kleiner Vorteil für die Ehepartner. Zumindest
können die Ehepartner hierbei auch Steuern sparen.
Zuständige Stelle
Für die Änderung der Lohnsteuerkarte ist bei der Änderung des Familienstandes
(Eheschliessung, Trennung und Verwitwung), dem Kirchenein- und austritt,
der Eintragung von Kinderfreibeträgen (für Kinder unter 18 Jahren)
und des Wechsels der Steuerklasse in der Grosszahl der Fälle
die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuständig.
Wie kann man konkret die Steuerklasse wechseln?
Nach der Eheschliessung kann die geplante Änderung bei der zuständigen
Gemeinde bzw. der Verwaltung beantragt werden.
Aber Achtung!
Dieser Antrag kann nur bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt
werden.
Der Steuerklassenwechsel kann zudem nur mit Wirkung vom Beginn des
auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Steuern sparen
Und welche Kombination lohnt sich für wen?
Steuerklasse III
Bezieht nur einer der beiden Partner Arbeitslohn oder Gehalt ist die
Steuerklasse III am günstigsten.
Steuerklassen- Kombination IV/IV
Steuerklasse IV wird empfohlen, wenn beide Partner in etwa das gleiche
Einkommen nach Hause bringen.
Steuerklassen- Kombination III/V
Verdienen beide Partner, haben jedoch unterschiedliche Einkommen,
sollte am besten wie folgt vorgehen...
Der Partner mit dem hohen Einkommen wählt die Steuerklasse III. Der
Ehepartner mit dem niedrigeren Einkommen beantragt dann die Steuerklasse
V.
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