Hochzeitsvorsorge ~ Geld und Finanzen bei Hochzeit und Ehe ~ Altersvorsorge, Steuerklassen und Geldanlagen

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Die Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse entscheidet jeden Monat darüber, was vom Arbeitsentgelt übrig bleibt. Wer in welcher Klasse eingeteilt ist, entscheidet die Lebenssituation...

Wichtigstes und wesentlichstes Merkmal für den Abzug der Lohnsteuer sind die Steuerklassen. Das Einkommensteuergesetz sieht sechs Steuerklassen vor...

Steuerklasse I
In diese Steuerklasse gehören ledige, verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer sowie Verheiratete, die dauernd getrennt leben. Dies jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.

Steuerklasse II
Hierzu gehören Personen aus Steuerklasse I, wenn bei ihnen der Haushaltsfreibetrag zu berücksichtigen ist. (weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält).

Steuerklasse III
Diese Klasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehepartner einen Arbeitslohn bezieht, oder der Partner in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung - sie leben nicht dauernd getrennt und wohnen im Inland.

Übrigens...
Verwitwete Arbeitnehmer können nur unter folgenden Voraussetzungen Steuerklasse III bekommen...
  • der Partner ist im Vorjahr verstorben
  • beide Ehepartner haben am Todestag im Inland gewohnt
  • beide haben nicht dauernd getrennt gelebt
Steuerklasse IV
Die Steuerklasse für Verheiratete. Beide Partner sind unbeschränkt steuerpflichtig, wohnen im Inland und leben nicht dauernd getrennt. Beide Partner beziehen zudem Arbeitslohn.

Übrigens...
Die Höhe der Lohnsteuer in dieser Steuerklasse ist identisch mit der Steuerklasse I.

Steuerklasse V
Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen. Die Steuerklasse V tritt für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Steuerklasse VI
Hat ein Arbeitnehmer eine zweite und weitere Lohnsteuerkarten und bezieht nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn , wird die Steuerklasse VI dort als Steuerklasse eingetrage.

Übrigens...
In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt. Diese wirken schon bei der der ersten Steuerklasse.
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