Die Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse entscheidet jeden Monat darüber, was vom
Arbeitsentgelt übrig bleibt. Wer in welcher Klasse eingeteilt
ist, entscheidet die Lebenssituation...
Wichtigstes und wesentlichstes Merkmal für den Abzug der Lohnsteuer
sind die Steuerklassen. Das Einkommensteuergesetz sieht sechs Steuerklassen
vor...
Steuerklasse I
In diese Steuerklasse gehören ledige, verwitwete und geschiedene Arbeitnehmer
sowie Verheiratete, die dauernd getrennt leben. Dies jedoch nur wenn
die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt
sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.
Steuerklasse II
Hierzu gehören Personen aus Steuerklasse I, wenn bei ihnen der Haushaltsfreibetrag
zu berücksichtigen ist. (weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens
ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld
erhält).
Steuerklasse III
Diese Klasse gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein
Ehepartner einen Arbeitslohn bezieht, oder der Partner in die Steuerklasse
V einzureihen ist. Voraussetzung - sie leben nicht dauernd getrennt
und wohnen im Inland.
Übrigens...
Verwitwete Arbeitnehmer können nur unter folgenden Voraussetzungen
Steuerklasse III bekommen...
- der Partner ist im Vorjahr verstorben
- beide Ehepartner haben am Todestag im Inland gewohnt
- beide haben nicht dauernd getrennt gelebt
Steuerklasse IV
Die Steuerklasse für Verheiratete. Beide Partner sind unbeschränkt
steuerpflichtig, wohnen im Inland und leben nicht dauernd getrennt.
Beide Partner beziehen zudem Arbeitslohn.
Übrigens...
Die Höhe der Lohnsteuer in dieser Steuerklasse ist identisch mit der
Steuerklasse I.
Steuerklasse V
Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse
IV erfüllen. Die Steuerklasse V tritt für einen der Ehegatten an die
Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse
III eingereiht wird.
Steuerklasse VI
Hat ein Arbeitnehmer eine zweite und weitere Lohnsteuerkarten und
bezieht nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn , wird
die Steuerklasse VI dort als Steuerklasse eingetrage.
Übrigens...
In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt.
Diese wirken schon bei der der ersten Steuerklasse.
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